…die Grundlage für die Arbeit vieler Behindertenbeiräte, so auch für unsere, in einem internationalen Vertrag liegt? Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde 2006 verabschiedet und von Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert. Sie ist ein Meilenstein für die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Die Konvention fordert, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Menschenrechte und Grundfreiheiten wie alle anderen haben und diese ohne Diskriminierung ausüben können. Das bedeutet zum Beispiel, dass wir alle ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, Bildung, Arbeit und die Teilhabe an der Gesellschaft haben.
Der Behindertenbeirat Lampertheim setzt sich dafür ein, dass die Ziele und Prinzipien dieser Konvention in unserer Stadt umgesetzt werden. Es ist unsere Aufgabe, die Rechte von Menschen mit Behinderung lokal zu stärken und Barrieren abzubauen.
(Mit KI generiert)
