In der heutigen Ausgabe unserer „Fakten des Tages“ möchten wir einen Blick auf ein historisch bedeutsames Dokument werfen, das die Rechte von Menschen mit Behinderung weltweit gestärkt hat: die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Verabschiedet im Jahr 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen, markiert die UN-BRK einen Wendepunkt. Sie trat mit dem Ziel an, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu sichern und zu fördern. Deutschland hat diese Konvention im Jahr 2009 ratifiziert und sich damit völkerrechtlich verpflichtet, die in ihr verankerten Prinzipien umzusetzen.
Die Konvention betrachtet Behinderung nicht als individuelles Defizit, sondern als Ergebnis von Wechselwirkungen zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. Sie fordert die Vertragsstaaten auf, diese Barrieren systematisch abzubauen, um eine vollständige und wirksame Inklusion zu ermöglichen.
FĂĽr uns im Behindertenbeirat Lampertheim ist die UN-BRK eine wichtige Grundlage unserer Arbeit. Sie motiviert uns, uns aktiv fĂĽr Barrierefreiheit, Selbstbestimmung und Chancengleichheit in unserer Stadt einzusetzen.
Frage an Sie: Wie können wir gemeinsam die Ideen der UN-Behindertenrechtskonvention in Lampertheim noch besser umsetzen? Teilen Sie Ihre Gedanken und Vorschläge mit uns!
(Generiert mit KI)
