In der Diskussion um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung spielt die sogenannte gesetzliche Beschäftigungspflicht eine zentrale Rolle. Sie ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) verankert und soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung faire Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben.
Was besagt die Regelung? Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, 5 % ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erfüllt ein Betrieb diese Quote nicht, muss er eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Einnahmen werden wiederum zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung verwendet.
Trotz dieser gesetzlichen Vorgabe zeigt die Realität, dass die Quote oft nicht erreicht wird. Viele Unternehmen scheinen die Ausgleichsabgabe als „Alternative“ zur Beschäftigung zu betrachten.
Der Behindertenbeirat Lampertheim ist der Überzeugung, dass der Wert eines Mitarbeitenden nicht von einer Behinderung abhängt. Wir setzen uns dafür ein, das Bewusstsein bei lokalen Unternehmen zu schärfen und die Vorteile von inklusiven Teams hervorzuheben – wie Innovation, verbesserte Problemlösung und ein positives Arbeitsklima.
Wir fragen Sie: Was können Arbeitgeber in Lampertheim tun, um die Einstellung von Menschen mit Behinderung attraktiver zu machen? Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge
(Generiert mit KI)
